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ZVers 1, Jänner 2022, Seite 1

Transparenzgebot, die Wievielte?

Vom Rentenwahlrecht zur Kinderprämie

Martin Schauer

Das Transparenzgebot hat sich längst zum Universalinstrument bei der Kontrolle von allgemeinen Versicherungsbedingungen entwickelt. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die erste große Welle von höchstgerichtlichen Entscheidungen zur Berechnung des Rückkaufwerts in der Lebensversicherung, die in den Jahren 2007 und 2008 ergingen. Seither sind zahlreiche weitere Judikate ergangen, die sich mit der Anwendung des Transparenzgebots auf allgemeine Versicherungsbedingungen befassen. Erst aus jüngster Zeit liegen zwei neue Entscheidungen zu diesem Thema vor: ein Urteil des OGH, das die in der Kapitallebensversicherung verbreiteten Rentenoptionsklauseln einer Überprüfung nach dem Transparenzgebot unterzieht, und ein Urteil des OLG Wien zum Umstieg von der sogenannten Kinderprämie auf die Erwachsenenprämie in der Krankenversicherung. Beide Entscheidungen sollen hier kritisch gewürdigt werden.

1. Entscheidungen

1.1. (Rentenoptionsklausel)

1.1.1. Gegenstand dieser Entscheidung des OGH war eine Verbandsklage, in der zwei Klauseln zum Rentenwahlrecht des Versicherers auf den Prüfstand gestellt wurden. Im Antragsformular war folgende Klausel enthalten:

„Sie können be...

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