GebG | Gebührengesetz
2. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 3 Abgabenschuldner, Entstehung des Abgabenanspruches, Haftung
Literatur
Harb, Das neue Werbeabgabegesetz 2000, ; Baumgartner/Karner/Wurzer, Die Werbeabgabe im Überblick, taxlex 2007, 190; Grabner, Von der Ankündigungsabgabe zur Werbeabgabe, RFG 2011, 135; Ludwig, Grundsätzliche Bestimmungen über die Werbeabgabe nach dem Werbeabgabegesetz 2000, FJ 2012, 174; Punzhuber/Fragner, Werbeabgabe bei Prospektwerbung, .
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Abgabenschuldner | ||
II. | Haftung | ||
A. | Haftung des inländischen Auftraggebers bei ausländischen Auftragnehmern | ||
B. | Subsidiäre Haftung desjenigen, in dessen Interesse der Auftrag durchgeführt wird | ||
III. | Entstehung des Abgabenanspruches | ||
IV. | Berichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage | ||
V. | Wechsel der Besteuerungsart |
I. Abgabenschuldner
1
Gemäß § 3 Abs 1 Satz 1 WerbeAbgG ist derjenige Abgabenschuldner der Werbeabgabe, der Anspruch auf das Entgelt für die Durchführung einer Werbeleistung iSd § 1 WerbeAbgG hat. Entscheidend ist also, wer Anspruch auf ein Entgelt für die Durchführung einer Werbeleistung hat und damit Auftragnehmer des Werbenden ist. Abgabenschuldner ist damit in aller Regel das die Werbeleistung ausführende Unternehmen (Medienunternehmer oder Werbeleister), dass sich gegenüber dem Auftragge...