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Bergmann/Pinetz (Hrsg)

GebG | Gebührengesetz

Kommentar inkl. GSpG, VersStG und WerbeAbgG

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4024-2

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Bergmann/Pinetz (Hrsg) - GebG | Gebührengesetz

§ 5 Steuerberechnung

Christoph Schimmer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemein
1
II.
Bemessungsgrundlage
A.
Regelfall: Versicherungsentgelt
24
B.
Sonderfall I: Pflanzen- und Tierversicherungen
59
C.
Sonderfall II: Motorbezogene Versicherungssteuer
10, 11
III.
Berechnungsvorschriften
A.
Einzel- und Gesamtberechnung
1.
Gesamtberechnung nach § 5 Abs 2 VersStG
13, 14
2.
Gesamtberechnung nach § 5 Abs 3 VersStG
B.
Pauschalierung
1620
C.
Motorbezogene Versicherungssteuer
2124
D.
Werte fremder Währung
25, 26

I. Allgemein

1

Die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage maßgeblichen Regelungen finden sich in § 5 VersStG. Die Gesetzesnorm enthält sowohl Regelungen zu der Frage, was als Bemessungsgrundlage zur Berechnung der VersSt heranzuziehen ist, als auch Regelungen zu der Frage, wie die Höhe der jeweiligen Bemessungsgrundlage zu ermitteln ist. Die in § 5 VersStG enthaltenen Regelungen entsprechen teilweise jenen des § 5 dVersStG. Die jüngsten Änderungen wurden durch das JStG 2018 und das StRefG 2020 eingefügt.

II. Bemessungsgrundlage

A. Regelfall: Versicherungsentgelt

2

Nach § 5 Abs 1 Z 1 VersStG stellt im Regelfall das Versicherungsentgelt die Bemessungsgrundlage für die Versicherungssteuer dar. Der Begriff „Versicherungsentgelt“ ist in ...

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