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ZVers 5, September 2020, Seite 233

Neuvertrag oder Vertragsänderung?

Eine Rechtsprechungsanalyse zum Versicherungsvertrag

Michael Gruber

Wird ein Versicherungsvertrag „angepasst“, stellt sich nicht selten die Frage, ob der bestehende Vertrag geändert oder ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Die Rechtsprechung hatte sich mit dieser Frage häufig im Zusammenhang mit dem Prämienzahlungsverzug zu beschäftigen: Nur bei einem Neuabschluss handelt es sich in der Folge um einen Verzug mit der Erstprämie (§ 38 VersVG). Ein Fall, der zuletzt den OGH beschäftigte, zeigt eine weitere Facette der Fragestellung: Entscheidend war in diesem Fall, ob die ursprüngliche oder die geänderte Fassung der allgemeinen Versicherungsbedingungen auf den Versicherungsvertrag anzuwenden war; nur die neuere Fassung enthielt einen einschlägigen Deckungsausschluss.

1. Themenabgrenzung

Wir wollen die folgenden Ausführungen eingrenzen: Es soll nur um den Fall gehen, dass die Parteien des Versicherungsvertrages diesen einvernehmlich ändern oder einen neuen Vertrag abschließen. Dies soll unabhängig von vertraglichen Anpassungsklauseln geschehen. Denn enthält der Versicherungsvertrag etwa eine Prämienanpassungsklausel, so ist die dann tatsächlich auf Grundlage dieser Klausel erfolgte Prämienanpassung eine Vertragsänderung und kein Neuabschluss. Vergleichbares gilt...

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