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ZVers 5, September 2021, Seite 227

Yacht-Kaskoversicherung: Verletzung der Rettungsobliegenheit nach § 62 VersVG führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers

§§ 10 und 11 PYKB; § 62 VersVG

Der Inhalt der Rettungspflicht bestimmt sich danach, wie sich der Versicherungsnehmer verständigerweise verhalten hätte, wenn er nicht versichert wäre. Erteilt der Versicherungsnehmer keinen Rückführungsauftrag zur Rückholung einer gestohlenen Yacht, kann dies eine Obliegenheitsverletzung darstellen.

Im Frühjahr 2014 schloss der Kläger für eine Segelyacht bei einem Konsortium mehrerer Versicherer (die Beklagte ist mit einer Haftungsbeteiligung von 25 % das führende Versicherungsunternehmen) unter anderem einen Kaskoversicherungsvertrag ab, dem unter anderem die P.-Yacht-Kasko-Bedingungen (PYKB) (71006/AT/0910) zugrunde liegen. Sie lauten auszugsweise:

㤠10. Obliegenheiten im Versicherungsfall

...

2. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, aus eigener Initiative alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abwendung und Minderung des Schadens als geeignet in Betracht kommen. Wenn der Versicherer hierzu Weisungen gibt, hat der Versicherungsnehmer diese Weisungen zu befolgen.

...

4. Wird eine der in Z 1 bis 3 genannten Obliegenheiten verletzt, ist der Versicherer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 6 und 62 VersVG) v...

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