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Die Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission zur Abgrenzung von Versicherungsmärkten
Die Europäische Kommission war (als auf der europäischen Ebene für die Anwendung des Kartellrechts zuständige Behörde) in der Vergangenheit vielfach mit Fragen der Definition von Versicherungsmärkten konfrontiert. Der vorliegende Beitrag analysiert ihre diesbezügliche Entscheidungspraxis.
1. Einleitung
Seit dem ersatzlosen Auslaufen der Gruppenfreistellungsverordnung Versicherungswirtschaft (im Folgenden: GVO) 2017, welches die volle Anwendbarkeit des europäischen Kartellrechts auf die Versicherungswirtschaft zur Folge hatte, ist das Versicherungskartellrecht stärker in den Fokus der Fachöffentlichkeit geraten. Die Beschaffenheiten und Funktionsweisen von Versicherungsmärkten weisen jedoch einige Besonderheiten auf, die das Kartellrecht vor besondere Herausforderungen stellen. Nach dem Auslaufen der GVO, welche Teile dieser Besonderheiten zu adressieren versucht hatte, muss diesen Herausforderungen nunmehr mit den allgemeinen Normen des Kartellrechts begegnet werden. Dies ist aufgrund der generalklauselorientierten und daher sehr flexiblen Ausgestaltung kartellrechtlicher Normen grundsätzlich möglich. Eine Schlüsselrolle kommt dabei aber den Kartellbehörden zu, denen die Anwendung de...