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Kfz-Haftpflichtversicherung: Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung
RSS-E 8/23
1. Durch das Verhalten des Versicherungsnehmers, eine Versicherungsperiode ohne Versicherungsfall zu überstehen, reduziert sich die Prämie vertraglich. In diese Prämienreduktion greift nun der Versicherer durch seine Prämienanpassungsklausel ein und verhindert (in diesem Fall zumindest teilweise) diese vertraglich vereinbarte Prämienreduktion. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso der Gesetzgeber hier der Versicherungsnehmerin im Gegenzug zu diesem Eingriff in den Vertrag nicht ein Kündigungsrecht einräumen wollte.
2. Würde man der Argumentation der Antragsgegnerin folgen, käme es zum Ergebnis, dass dem Versicherungskunden, der einen Schadensfall verursacht und der daher im Bonus-Malus-System hochgestuft wird, gleich zweimal ein Kündigungsrecht, nämlich im Schadensfall nach § 158 VersVG und aufgrund der Prämienanpassungsklausel, eingeräumt wird, während der Versicherungskunde, der sich wohl verhalten hat und keinen Versicherungsfall verursacht hat, auf die nächste Hauptfälligkeit des Vertrages warten muss. Eine solche Ungleichbehandlung der Versicherungsnehmer kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden.
Die Antragstellerin hat bei der antragsgegnerischen Versicherung eine Kfz-Haftpfli...