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AR aktuell 5, Oktober 2021, Seite 178

Der Aufsichtsrat als „Hüter“ der Geschäftsordnung für den Vorstand

Johannes Mitterecker und Jonas Wallpach

Streitigkeiten innerhalb des Vorstands einer Aktiengesellschaft können die Gesellschaft in ihrer Handlungsfähigkeit maßgeblich beeinträchtigen. Insbesondere Differenzen über die Aufgabenverteilung innerhalb des geschäftsführenden Organs können zum nachhaltigen Problem werden. Es stellt sich die Frage, wie der Aufsichtsrat auf den Vorstand einwirken kann, um einen internen Zuständigkeitszwist unter den Vorstandsmitgliedern zu vermeiden oder zu lösen. In der Praxis zeigt sich, dass Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung probate Mittel sein können, solche Streitereien im Keim zu ersticken oder aus der Welt zu schaffen. In diesem Zusammenhang stellen sich in der täglichen Beratungspraxis mannigfaltige Kompetenzfragen. Interessant ist, ob der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung und/oder die Ressortverteilung einseitig, dh ohne dass zuvor der Vorstand darüber einen Beschluss gefasst hat, verabschieden, ändern oder ersetzen kann.

1. Einleitung und Problemaufriss

Streitigkeiten können sich im Gesellschaftsverbund auf unterschiedlichen Ebenen abspielen. Besonders im mehrgliedrigen Vorstand einer Aktiengesellschaft kann es zu Differenzen über die Aufgabenverteilung unter den einzelnen Vorstan...

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