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ZVers 2, März 2020, Seite 103

Ausschluss der Rechtsschutzdeckung für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit dem derivativen Erwerb der Liegenschaft

ZVers Redaktion

RSS-E 12/20

Kauft ein Mieter ein Gebäude und stellt er anschließend Schäden am Gebäude fest, stützen sich die Ansprüche auf Gewährleistung auf den Kaufvertrag und ist wegen des Ausschlusses für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit dem S. 104 derivativen Erwerb der Liegenschaft keine Rechtsschutzdeckung gegeben.

Die Versicherungsnehmerin hat im Jahr 2014 Miteigentumsanteile an einem Objekt erworben. Dieses war im Jahr 2011 als Krankenanstalt und ärztliche Ordination errichtet worden, die Versicherungsnehmerin vereinbarte damals eine Mietkaufvariante.

2016 stellten sich Mängel an den Leitungsisolierungen heraus, die unter anderem zu einem Legionellenbefall führten. Die Versicherungsnehmerin fordert von der Verkäuferin den Ersatz der Sanierungskosten, die Kosten der Ursachenfindung, Ersatz von Betriebsausfällen sowie Kosten der Rechtsverfolgung.

Die Rechtsschutzversicherung lehnte die Deckung hierfür ab, die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Kauf von Liegenschaften sei nicht versicherbar.

Dagegen brachte die Versicherungsnehmerin vor, dass die Mängel am Objekt noch zu einem Zeitpunkt entstanden seien, zu dem die Antragstellerin Mieterin des Objektes gewesen sei.

Vereinbart sind die ...

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