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Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015
Das vom Nationalrat am beschlossene Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 (SRÄG 2015) enthält Änderungen des ASVG, des GSVG, des BSVG, des B-KUVG, des FSVG, des NVG, des SV-EG, des AlVG, des MSchG und des VKG. Weiters wird ein Bundesgesetz über die Entschädigung für Heeresschädigungen (Heeresentschädigungsgesetz – HEG) erlassen.
Die Änderungen betreffen unter anderem die Neuordnung der Pflichtversicherung von Personen, die bei Berufsvertretungsbehörden und bei internationalen Organisationen beschäftigt sind, die Vervollständigung der Auflistung der durch das ASVG, das GSVG und das BSVG umgesetzten EU-Richtlinien, die Zusammenrechnung von österreichischen Pensionsversicherungszeiten mit Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen und Einrichtungen der EU, die Einfrierung der Höhe des Haftungsbetrags nach den Bestimmungen der Auftraggeberhaftung mit (höchstens) 20 % des geleisteten Werklohns und die Umsetzung von Anregungen des Rechnungshofs im Bereich der Vermögensanlage.
1. Maßnahmen im Bereich des BMASK
1.1. Übernahme der amtlichen Verlautbarungen der Sozialversicherung in das Rechtsinformationssystems des Bundes
Betroffene Bestimmungen: § 31 Abs 9a, § 347 Abs 5 und § 631 Abs 2 ASVG.