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Haftpflichtversicherung: Verwendung eines Fahrzeugs als ortsgebundene Kraftquelle (Arbeitsmaschine)
RSS-E 21/20
Ein Fahrzeug wird als ortsgebundene Kraftquelle (Arbeitsmaschine) verwendet, wenn seine Fahrbarkeit durch Einrichtungen (etwa Auslegestützen), die seine Fortbewegung blockieren, vorübergehend aufgehoben wird und es in einer artfremden, mit den typischen Funktionen des Fahrzeugs in keinem Zusammenhang stehenden Weise eingesetzt wird. Für den Umstand, dass das Fahrzeug im gegenständlichen Fall als ortsgebundene Kraftquelle verwendet wurde und die Bewegung des Fahrzeugs zB auf ein technisches Gebrechen zurückzuführen und daher der tertiäre Risikoeinschluss in Art 7.5.3 der Bedingungen H940 anwendbar ist, ist der Versicherungsnehmer beweispflichtig.
Der Versicherungsnehmer handelt unter anderem mit Maschinen für Kommunen. Er liefert einen Sinkkastenreiniger samt Aufbaukehrmaschine an ein kommunales Unternehmen, wobei er einige Teile auf ein Trägerfahrzeug montiert hatte. Danach wurden weitere Arbeiten durch Dritte vorgenommen. Zuletzt führte ein Mitarbeiter des Versicherungsnehmers letzte Montagearbeiten durch und führte das Gerät zwecks Einschulung des Kunden vor. Er senkte das Saugrohr in einen Kanalschacht ab, blieb aber dabei mit dem Ärmel an einem Bedienhebel hängen. Das...