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ZVers 4, Juli 2020, Seite 190

Alles neu für den Versicherungsmakler?

Das Verhältnis von Best Interest und Wunsch-und-Bedürfnis-Test der IDD zu den Pflichten des MaklerG

Klaus Koban und Lukas Schmid

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) hat eine Vielzahl von neuen Verpflichtungen für Versicherungsvermittler, sohin auch für den Versicherungsmakler, mit sich gebracht, darunter auch den Best-interest-Ansatz und den Wunsch-und-Bedürfnis-Test. Demgegenüber stehen die bereits seit der Erlassung des MaklerG im Jahr 1996 normierten Verpflichtungen des Versicherungsmaklers zum best advice und zur Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse. Der vorliegende Beitrag soll überblicksartig das Verhältnis der bisherigen Regeln zu den neuen Verpflichtungen beleuchten.

1. Risikoanalyse vs Wunsch-und-Bedürfnis-Test

1.1. Risikoanalyse nach § 28 Z 1 MaklerG

Nach § 28 Z 1 MaklerG ist der Versicherungsmakler gegenüber dem Kunden verpflichtet, eine angemessene Risikoanalyse durchzuführen und ein angemessenes Deckungskonzept zu erstellen. Dabei handelt es sich um eine Kernpflicht des Versicherungsmaklers, von der gemäß § 32 MaklerG nicht zum Nachteil des Versicherungskunden abgegangen werden darf. Er hat für seinen Kunden ein erfolgreiches Risikomanagement bei möglichst günstiger Deckung im Einzelfall durchzuführen. Die Risikoanalyse umfasst dabei grundsätzlich die Gesamtheit aller Risiken eines Kunden. Auf Wunsch...

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