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ZVers 2, März 2021, Seite 63

Verletzung der Verpflichtung zur Anzeige von Schadenersatzklagen in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Bedingte Schädigungsabsicht ist bei Unterlassung jeglicher Information des Versicherers anzunehmen

Art 1, 2, 3 und 9 C_ABHV/EBHV; § 6 Abs 3 VersVG

1. Hat ein Geschädigter Schadenersatzklage gegen einen Versicherungsnehmer einer Berufshaftpflichtversicherung eingeS. 64 bracht und ein Versäumungsurteil erwirkt und wurde ihm in weiterer Folge die Exekution in den Deckungsanspruch gegen den beklagten Versicherer bewilligt, so kommt es für die Beurteilung des Anspruchs des Geschädigten (auch) darauf an, ob dem in der Zwischenzeit vermögenslos gewordenen Versicherungsnehmer nach einer pauschaler Deckungsablehnung eine Obliegenheitsverletzung im Sinne des Art 9 C_ABHV/EBHV vorzuwerfen ist, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer nicht über weitere Schadensfälle informiert.

2. Den Versicherungsnehmer kann, auch wenn der Versicherer bereits eine Deckungsablehnung abgegeben hat, weiterhin die Verpflichtung zur Weiterleitung der Informationen über die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen durch einzelne Geschädigte treffen. Es kommt darauf an, ob der Versicherer trotz Ablehnung noch Wert auf Erfüllung der Obliegenheiten legt und dies zumutbar ist.

3. Dabei ist auch darauf abzustellen, ob der Versicherungsnehmer die Möglichkeit erkannt hat, dass sein Verhalten die Leistungspflich...

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