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Überlegungen zum Einfluss der COVID-19-Pandemie auf die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung von Versicherungsagenten und -maklern
Der vorliegende Beitrag untersucht, welcher Inhalt der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung von Versicherungsagenten und -maklern in Zeiten der COVID-19-Pandemie zukommt, in der Präsenzveranstaltungen nicht möglich sind.
1. Einleitung und Grundsätzliches
Die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) brachte als eine der wesentlichen Neuerungen im Zusammenhang mit den beruflichen Anforderungen im Versicherungsvertrieb die Verpflichtung zur Weiterbildung im Ausmaß von 15 Stunden jährlich mit sich. Die IDD selbst trifft zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung dieser Weiterbildungsverpflichtung wenige Aussagen, überlässt somit die Konkretisierung im Großen und Ganzen den Mitgliedstaaten. Der Rahmen, den die IDD festlegt, wird im Wesentlichen bloß dadurch beschrieben, dass die Schulungen inhaltlich an die unterschiedlichen Anforderungen des Versicherungsvertriebs anzupassen sind und die jeweils wahrgenommenen Aufgaben, der entsprechende Markt, die Art der Produkte, die Kategorie der Vertreiber sowie die Tätigkeit innerhalb des Vertreibers zu berücksichtigen sind (Art 10 Abs 2 IDD). Während im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung der Rich...