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ZVers 5, September 2022, Seite 229

Betriebshaftpflichtversicherung: Kein Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Haftpflichtversicherer, wenn die Kausalität des dem Versicherungsnehmer vorgeworfenen Verhaltens für die vom geschädigten Dritten erhobene Schadenersatzforderung nicht festgestellt werden kann

§ 154 Abs 1 VersVG; Art 1.2.1.1 AHVB 2005

Dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag für eine Kfz-Werkstätte liegen unter anderem die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB 2005) zugrunde; die AHVB 2005 lauten auszugsweise:

„Artikel 1 – Was gilt als Versicherungsfall und was ist versichert?

...

2. Versicherungsschutz

2.1. Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer

2.1.1. die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen (in der Folge kurz ‚Schadenersatzverpflichtungen‘ genannt)

2.1.2. die Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung im Rahmen des Artikels 5.5.

...“

Nachdem bei einem Kundenfahrzeug in der Werkstätte des Klägers eine Getriebespülung vorgenommen worden war, verlor das Getriebe Öl. Der Ölverlust führte zu einem Totalausfall des Getriebes. Der Kläger nahm ...

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