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Unfallversicherung: 15-Monate-Frist für die Geltendmachung eines Anspruchs auf dauernde Invalidität in einzelnen AUVB
Art 7.1 AUVB 2008; § 12 VersVG
1. Die 15-Monate-Frist verstößt nach ständiger Rechtsprechung des OGH weder gegen § 864a ABGB noch gegen § 879 Abs 3 ABGB oder § 6 Abs 3 KSchG.
2. Selbst wenn die Unfallmeldung ausreichende Hinweise auf eine dauernde Invalidität enthalten haben sollte, ist die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass die Beklagte ihrer Hinweispflicht durch das Schreiben vom Oktober 2018 nachgekommen ist und daher die Berufung auf die vereinbarte Ausschlussfrist nicht gegen den im Versicherungsrecht im besonderen Maße herrschenden Grundsatz von Treu und Glauben verstößt, nicht korrekturbedürftig.
Zurückweisung der außerordentlichen Revision des Klägers unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung zur 15-Monate-Frist; vgl RIS-Justiz RS0082292 (T19); RS0109447 (T8); zuletzt ; vgl weiters RIS-Justiz RS0018055; RS0016824; RS0082222; zuletzt .