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Kein Serienschaden bei jährlicher Abschlussprüfung
Der OGH hatte in der Entscheidung vom , 7 Ob 20/22z, über die Frage zu entscheiden, ob die (behauptet fehlerhafte) Abschlussprüfung über fünf Folgejahre als Serienschaden im Sinne der Serienschadensklausel des Exzedentenversicherungsvertrages der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) zu qualifizieren ist. Der vorliegende Fall stellte daher quasi einen Musterprozess dar, weil es um den Anwendungsbereich einer Versicherungsklausel ging, die alle österreichischen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater betrifft.
1. Sachverhalt
Die Klägerin prüfte auf Basis von jeweils jährlich abgeschlossenen Prüfverträgen in den Geschäftsjahren 2008/2009, 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse einer in der Teakholzbranche tätigen Aktiengesellschaft (in der Folge: AG). Nachdem im Jahr 2015 über das Vermögen der AG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, haben der Insolvenzverwalter und Anleihegläubiger Schadenersatzklagen in Millionenhöhe eingebracht, in denen sie der Klägerin vorwerfen, sie habe über mehrere Jahre hindurch zu Unrecht uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
Die Klägerin war gemäß den geschlossenen Prüfverträgen verpflicht...