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Abgrenzung zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung und allgemeiner Haftpflichtversicherung
Eine Analyse des Verwendungsbegriffs in einschlägigen allgemeinen Versicherungsbedingungen im Lichte der OGH-Entscheidungen 7 Ob 155/21a und 7 Ob 10/22d
Die Abgrenzung der Deckungsbereiche von Kfz-Haftpflichtversicherung einerseits und allgemeiner Haftpflichtversicherung (in der Erscheinungsform als Betriebs- oder Privathaftpflichtversicherung) andererseits ist von erheblicher Bedeutung für die Versicherungspraxis und zählt zu den die Mitarbeiter von Schadensabteilungen, Rechtsanwälte, Schrifttum und Rechtsprechung stets aufs Neue beschäftigenden Rechtsfragen. Das Reservoir möglicher und sich tatsächlich verwirklichender Fallgestaltungen ist schlicht unerschöpflich, was im Übrigen Gewähr dafür bietet, dass auch eine Vielzahl an schwer überblick- und vergleichbarer Rechtsprechung vorliegt. Dies macht eine Beurteilung, ob und inwieweit frühere Judikatur schlicht als veraltet bzw überholt bei der Lösung aktueller Konstellationen auszuscheiden ist, immer wieder schwierig.
1. Einleitung
Besondere Bedeutung bei der Trennung, insbesondere aber auch bei der Festlegung bzw Eingrenzung der Deckungsbereiche beider Spielarten der Haftpflichtversicherung kommt dem Begriff „Verwendung des /eines (Kraft-)Fahrzeugs“ zu. Dies insofern, als ein Schaden(ersatzanspruch) aus der Verwendung eines versicherten Fahrzeugs (Kraftfahrzeug oder Anhänger) result...