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ZVers 1, Jänner 2021, Seite 40

Haftpflichtversicherung: Deckung von Nachbesserungsbegleitschäden

ZVers Redaktion

RSS-E 61/20

Ein Schaden, der erst durch Nachbesserungsarbeiten hervorgerufen wird, also durch solche Arbeiten, die der Herstellung des mängelfreien Zustands der mangelhaften Werkleistung und damit der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen dienen, wird nicht durch die mangelhafte Werkleistung unmittelbar verursacht. Er tritt erst durch die Nachbesserungsarbeiten ein und ist eine Folge der Mängelbehebung im Rahmen der Gewährleistung. Nachbesserungsbegleitschäden sind daher, sofern sie mitversichert wurden, reine Vermögensschäden.

Die Versicherungsnehmerin hat 2004 im Zuge der Errichtung eines Hotels Verputzarbeiten durchgeführt. Im Sommer 2019 lösen sich große Teile des Verputzes von der Decke eines Zimmers. Es stellt sich heraus, dass in mehreren Zimmern unter dem Putz Hohlräume sind und ein weiteres Abstürzen von Verputzteilen droht. Die Versicherungsnehmerin saniert mit einem weiteren Unternehmen gemeinsam die betroffenen Zimmer. Dabei müssen auch Gewerke anderer Unternehmer beschädigt werden (Malerei, Wiedermontage Rauchmelder). Vertraglich ist die Deckung von Nachbesserungsbegleitschäden vereinbart, Versicherungsnehmerin und Versicherer sind sich jedoch uneins, ob in zeitlicher ...

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