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Deckungsausschluss für Ansprüche aus dem Kauf aller Anteile an einer Versicherungsmakler-GmbH in der Rechtsschutzversicherung
Art 7.3.3 ARB 2012
1. Ein Deckungsausschluss für den Kauf, den Verkauf oder die Übertragung von Maklerbeständen umfasst nicht Ansprüche aus einem Abtretungsvertrag über alle Geschäftsanteile an einer Versicherungsmakler-GmbH.
2. Der Ausschluss nach Art 7.3.3 ARB 2012 trifft nur Interessenwahrnehmungen, die ihren Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht haben, also im Kern in typisch gesellschaftsrechtlichen Beziehungen der Beteiligten zueinander ihren Ausgang genommen haben. Daher ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus Vertragsanfechtung wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte sowie aus Gewährleistung und Schadenersatz aus dem Erwerb von Geschäftsanteilen, die vorrangig allgemeinen schuldrechtlichen Regeln folgen, vom Ausschluss nach Art 7.3.3 ARB 2012 nicht erfasst.
Gegenstand war eine Deckungsklage eines Versicherungsmaklers aus einem Betriebsrechtsschutzversicherungsvertrag, der auf der Rahmenvereinbarung des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten beruhte.
Der Kläger hatte 100 % der Geschäftsanteile an einer Versicherungsmakler-GmbH erworben und begehrte nunmehr Deckung für einen Rechtsstreit über Ansprüche wege...