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ZVers 1, Jänner 2021, Seite 2

Anreizmechanismen zur Risikominimierung in der Krankenversicherung

Datenschutzrechtliche Fragen

Dietmar Jahnel

In diesem Beitrag wird ein Überblick über die wichtigsten datenschutzrechtlichen Bestimmungen gegeben, die bei der Datenverarbeitung im Rahmen von Anreizmechanismen zur Risikominimierung in der Krankenversicherung zu beachten sind. Als konkrete Beispielsanwendungen werden ein Anreizmechanismus im privaten Bereich und einer im öffentlichen Bereich herangezogen, und zwar „Generali Vitality“ und das Programm „Selbständig Gesund“ der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS).

1. Anwendbarkeit der DSGVO

Nach Art 2 Abs 1 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Bei beiden Datenverarbeitungen werden Daten elektronisch und damit automatisiert verarbeitet. Es liegt auch keiner der Ausnahmetatbestände nach Art 2 Abs 2 DSGVO vor, insbesondere handelt es sich in beiden Fällen um keine Verarbeitung durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten (sogenannte Haushaltsausnahme).

Weiters liegen personenbezogene Daten v...

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