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Das neue Vertriebsrecht für Versicherungsunternehmen
Überblick und ausgewählte Fragen, insbesondere zum arbeitsteiligen Vertrieb
Seit dem haben Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittler im EWR das mit der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) etablierte Regime zum Versicherungsvertrieb anzuwenden. In Österreich wurden die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen betreffenden Bestimmungen der IDD mit dem VersVertrRÄG 2018 umgesetzt. Der vorliegende Beitrag gibt einen systematischen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, wobei ausgewählte Fragen, die sich im Zuge deren Implementierung in der Praxis gestellt haben, insbesondere solche beim arbeitsteiligen Vertrieb, näher erörtert werden. Die Themen „Aus- und Weiterbildung“, „Vergütung“, „Information und Beratung“ sowie „Querverkäufe“ werden in diesem Heft in den Beitragen von Gisch,Gruber,Kath und Hörlsberger vertieft.
1. Einleitung
Das neue für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen geltende Regime zum Versicherungsvertrieb besteht nicht allein aus den einschlägigen Bestimmungen des VAG 2016. Vielmehr werden diese durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1469, die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2358 und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2359 konkretisiert. Zudem wird die FM...