Geuder/Fuchs
BauR Wien | Wiener Baurecht
Kommentar
7. Aufl. 2021
ISBN: 978-3-7073-4257-4
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Geuder/Fuchs - BauR Wien | Wiener Baurecht
§ 6 Feststellung von Mängeln durch Eigentümer, Eigentümerinnen, Verfügungsberechtigte und Überprüfende
Anmerkung
1) Aus der Formulierung ergibt sich, daß eine Verwalterhaftung nach § 135 Abs 3 WBO nicht unmittelbar zum Tragen kommt. Ein Gebäudeverwalter wird nur dann verantwortlich sein, wenn er als Verfügungsberechtigter in Frage kommt.