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ZVers 2, März 2022, Seite 89

Feuerversicherung: Strenge Wiederherstellungsklausel

Art 9 AFB 2002/Stufe 2

1. Die strenge Wiederherstellungsklausel stellt eine Risikobegrenzung dar. Sie bedeutet, dass zunächst im Versicherungsfall nur ein Anspruch auf den Zeitwert entsteht und der Restanspruch auf den Neuwert von der Wiederherstellung oder deren (fristgerechter) Sicherung abhängt. Die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Absichtserklärungen des Versicherungsnehmers, die bloße Planung oder eine bloße behelfsmäßige Reparatur ist für die Sicherung der Wiederherstellung nicht ausreichend.

2. Die Wiederherstellungsklausel impliziert ein Gleichartigkeits- und ein Gleichwertigkeitsgebot, sodass Sachen gleicher Zweckbestimmung, Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden müssen. Zweck der strengen Wiederherstellungsklausel ist die Begrenzung des subjektiven Risikos, das entstünde, wenn der Versicherungsnehmer die Entschädigungssumme für frei bestimmbare Zwecke verwenden könnte.

S. 90 Am zerstörte ein Großbrand am Betriebsgelände des Klägers das bei der Beklagten feuerversicherte Sägewerk zur Gänze und die feuerversicherten landwirtschaftlichen Gebäude zum Teil. Dem Versicherungsverhältnis – das Sägewerk betreffend – liegen unter anderem d...

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