BauR Wien | Wiener Baurecht
7. Aufl. 2021
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S. 10614a. Gesetz über das Einstellen von Kraftfahrzeugen, kraftbetriebene Parkeinrichtungen und Tankstellen in Wien (Wiener Garagengesetz 2008 – WGarG 2008), LGBl 2009/34, in der Fassung der Gesetze LGBl 2010/46, 2013/35, 2013/45, 2014/26, 2018/69, 2018/71 und 2020/61
(aus den EB zum LGBl 2009/34)
Da für die vom Geltungsbereich dieses Wiener Garagengesetzes erfassten Bauwerke und Anlagen auch die Bestimmungen der BO und somit auch die technischen Detailregelungen der Richtlinien des OIB zur Anwendung kommen, war eine Anpassung zur Unterbindung überlagernder Normierungen vorzunehmen.
Da sich in den OIB-Richtlinien Festlegungen zu hier bedeutenden Themenfeldern, wie insbesondere Zu- und Abfahrten, Gehwege, Erschließung von Gebäuden, Größe von Stellplätzen, Bodengestaltung, Ableitung von Abwässern, Brandschutz, Nutzungssicherheit und Beleuchtung finden, waren im vorliegenden Entwurf des WGarG 2008 hierzu keine Regelungen zu treffen.
Kernstück des Wiener Garagengesetzes 2008 – WGarG 2008 ist das Absehen von der Bewilligungspflicht für die Errichtung oder wesentliche Änderung kraftbetriebener Parkeinrichtungen sowie der Anzeigepflicht von unwesentlichen Änderungen. Diese werden durch die Pflicht des Eigentümers oder der Eigentümerin oder des oder de...