BauR Wien | Wiener Baurecht
7. Aufl. 2021
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S. 1010ARTIKEL II
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom betreffend Gehsteigherstellung, LGBl. Nr. 42/1930, in der Fassung der Verordnung der Wiener Landesregierung vom , LGBl. Nr. 28/1948, außer Kraft.