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ZVers 1, Jänner 2019, Seite 46

Kfz-Kaskoversicherung: Risikoausschluss Betriebsschaden

ZVers Redaktion

RSS-E 33/18

Ein Unfallschaden liegt vor, wenn ein zunächst kontrolliert begonnener Vorgang durch ein plötzliches, unerwartetes weiteres Ereignis unkontrollierbar wird. Dass dieses unerwartete Ereignis durch eine Ungeschicklichkeit des Versicherungsnehmers ausgelöst wird, steht der Annahme eines Unfalls grundsätzlich nicht entgegen, es sei denn, es handelt sich um einen Betriebsvorgang, der von vornherein erkennbar falsch eingeleitet wird und aufgrund der Erkennbarkeit vor Schadenseintritt gestoppt werden hätte müssen. Das Abschaufeln eines Fahrzeugs mit einer Schneeschaufel ist ein solcher unversicherter Betriebsvorgang, weil der Schadenseintritt (das Zerkratzen der Fahrzeuglackierung) typischerweise von vornherein erkennbar ist.

Die Antragstellerin hat ihr Fahrzeug, Marke P., bei der antragsgegnerischen Versicherung kaskoversichert. Vereinbart sind die AKKB 2015, deren Art 1 auszugsweise lautet:

„1.2. in der Kollisionskaskoversicherung darüber hinaus

e) durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert;

...“

Ein Mitarbeiter der Antragstellerin beschädigte am das ...

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