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ZVers 1, Jänner 2019, Seite 45

Betriebsbündelversicherung: Vertragslaufzeit und vorzeitige Kündigung

ZVers Redaktion

RSS-E 40/18

Wird ein bestehender Versicherungsvertrag eines Unternehmers verlängert und eine neue Vertragslaufzeit vereinbart, kann sich der Versicherungsnehmer danach nicht mehr bei einer Kündigung während der Laufzeit des verlängerten Vertrages auf die ursprüngliche Verlängerungsklausel berufen. Die Vereinbarung einer Laufzeit des Versicherungsvertrages von 10 Jahren ist im unternehmerischen Geschäft nicht per se gröblich benachteiligend.

Die Versicherungsnehmerin (Antragstellerin) hat per bei der antragsgegnerischen Versicherung eine Betriebsbündelversicherung mit einer vereinbarten Laufzeit bis abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde in der Folge über Betreiben eines Außendienstmitarbeiters der Antragsgegnerin konvertiert (Laufzeit: bis ).

Der von der Versicherungsnehmerin unterschriebene Antrag vom enthält auf Seite 7 den Vermerk: „Über die Möglichkeit kürzerer Vertragslaufzeiten wurde ich ausdrücklich informiert.“

Der Vertreter der Versicherungsnehmerin kündigte am namens des Antragstellers den Versicherungsvertrag per . Er brachte vor, dass die Kündigung berechtigt sei, da es sich bei der Vertragsänderung um eine Modifikation handle, weil lediglich der Versicherungsumfang und d...

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