Geuder/Fuchs
BauR Wien | Wiener Baurecht
Kommentar
7. Aufl. 2021
ISBN: 978-3-7073-4257-4
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Geuder/Fuchs - BauR Wien | Wiener Baurecht
§ 137 Übermittlung von Daten
Anmerkung
1) Die bisher im § 137 geregelte Nichtigerklärung entfiel nach den EB wegen Seltenheit und weil der Gemeinderat zuständig wäre. Nichtigerklärungen sind daher im Wiener Baurecht nicht mehr möglich.