TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuchs

BauR Wien | Wiener Baurecht

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4257-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - BauR Wien | Wiener Baurecht

§ 133 Wirkungsbereich der Bauausschüsse der Bezirksvertretungen

(EB zur Nov 2009/25)

In dieser Bestimmung werden aus systematischen Gründen die Angelegenheiten, in denen der Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung als Behörde tätig wird, sowie die diesbezüglichen Verfahrensvorschriften, die bisher lediglich für Abweichungen gemäß § 69 geregelt waren, zusammengefasst.

Anmerkungen

1) Völlig ungeklärt ist die Situation, wenn ein Bauvorhaben über Bezirksgrenzen geht; berührt ein Bauvorhaben die Gemeindegrenzen (§ 139 Abs 2 lit d), reicht das Problem in die Verfassungssphäre, zumal die Bauausschüsse Gemeindebehörden sind.

2) Vgl auch die Zuständigkeit nach § 7 Abs 3 KGG.

BauR Wien | Wiener Baurecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.