BauR Wien | Wiener Baurecht
7. Aufl. 2021
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S. VVorwort zur siebenten Auflage
Das Wiener Baurecht – quo vadis?
Zwei Novellen und eine umfangreiche Judikatur des VwGH bilden den Anlass, unseren Kommentar neu aufzulegen. Bewusst wird keine Judikatur des Wiener oder anderer Landesverwaltungsgerichte aufgenommen, dies aus der Überlegung, dass die Entscheidungen nicht die Richteramtsprüfung besitzender nominell geltender Richter oft zu juristischen Diskussionen und auch – oft außerordentlichen – Revisionen führen. Die betreffende neue Verfassungsrechtslage führt uns daneben auch zu schmerzlicher Erinnerung an die frühere, wesentlich klarere Regelung.
Auch die beiden neuen Novellen werfen eine Reihe von Fragen auf, die noch die Judikatur bemühen wird.
Zur Nov LGBl 2020/61:
Die mit viel Lob postulierte elektronische Regelung scheint keine Verfahrenserleichterung zu bringen. Es soll nicht übersehen werden, dass die elektronische Erledigung ja schon bisher weit fortgeschritten ist. Wie Fachleute bereits jetzt diskutieren, werden vor allem die Zustellvorschriften für Konfliktsituationen sorgen. Vielleicht war auch – mit der Transferierung in den § 70a – die Absicht verbunden, die meist lästig wirkenden Anrainer möglichst auszuschalten. Die ...