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Rechtsschutzversicherung: Vorliegen des Versicherungsfalles bei liegenschaftsbezogenen Streitigkeiten
RSS-E 33/19
Ist laut Polizze das Objekt „Wohneinheit/Einfamilienhaus“ versichert und erstreckt sich der Liegenschafts-Rechtsschutz auf „bis zu 4.000 Quadratmeter Grundfläche je Einheit“, ist dies so auszulegen, dass auch Streitigkeiten, die ausschließlich das Grundstück und nicht das Gebäude betreffen, versichert sind.
Der Versicherungsantrag zur abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung enthält zum Baustein „Liegenschafts-Rechtsschutz (bis 4.000 Quadratmeter Grundfläche je Einheit; ausschließlich selbstgenutzt)“ in der Deckungsvariante „Premium“ den Eintrag „2 Wohneinheiten“. Die Versicherungsnehmerin als Eigentümerin einer Liegenschaft mit zwei Wohnhäusern, von denen sie eines selbst nutzt, begehrt Rechtsschutzdeckung für einen Rechtsstreit mit den Eigentümern des Nachbargrundstücks. Diese hätten auf einem Grenzstreifen drei Komposthaufen errichtet. Die Versicherungsnehmerin möchte gegen die Inanspruchnahme ihres Grundstücks und gegen die von den Komposthaufen ausgehenden Geruchsbelästigungen auf ihrem Grundstück vorgehen. Der Versicherer beruft sich jedoch darauf, dass lediglich das von ihr genutzte Haus versichert sei, auf das sich die Immission nicht auswirke.
Vereinbart sind die ...