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BGH: Legalzession
§ 86 Abs 1 dVVG
BGH , III ZR 236/17
Hat der Sachversicherer zur Prüfung seiner Regulierungspflicht (Schadensermittlung) ein Sachverständigengutachten eingeholt, so kann er die hierfür angefallenen Kosten nicht aus übergegangenem Recht seines Versichefrungsnehmers nach § 86 Abs 1 VVG vom Schädiger ersetzt verlangen. Der Versicherer handelt insoweit zum Zwecke der Erfüllung eigener Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis und nimmt damit vornehmlich eine eigene Angelegenheit wahr, für deren Erledigung er die Kosten grundsätzlich selbst zu tragen hat.
§ 86 Abs 1 dVVG entspricht § 67 VersVG.