zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZVers 5, September 2019, Seite 279

BGH: Kfz-Haftpflichtversicherung – Schadenminderungspflicht Mietwagen

§§ 249, 254 dBGB

BGH , VI ZR 141/18

Ein Unfallgeschädigter kann aufgrund der ihn gemäß § 254 Abs 2 Satz 1 BGB treffenden Schadensminderungspflicht auch dann gehalten sein, ein ihm vom Kfz-Haftpflichtversicherer vermitteltes günstigeres Mietwagenangebot in Anspruch zu nehmen, wenn dem günstigeren Angebot ein Sondertarif zugrunde liegt, der ihm ohne Mithilfe des Versicherers außerhalb eines Unfallersatzgeschäfts nicht zur Verfügung stünde.

Hinweis:

Nach österreichischem Recht hat der Geschädigte nur dann einen Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten, wenn er die Prämienvariante B nach dem Spalttarif (§ 21 KHVG) gewählt hat (vgl Harrer/Wagner in Schwimann/Kodek, ABGB4, § 1323 Rz 31). Besteht der Anspruch, trifft den Geschädigten auch nach der Rechtsprechung des OGH eine Schadensminderungspflicht nach § 1304 ABGB (Rechtsprechung bei Harrer/Wagner aaO, Rz 27).

Rubrik betreut von: Michael Gruber
Daten werden geladen...