Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unfallversicherung: Feststellung des Invaliditätsgrades
Art 7.3. AUVB
Die Feststellung des Invaliditätsgrades (Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Funktionsfähigkeit nach medizinischen Gesichtspunkten) stellt eine Tatfrage dar, die im Revisionsverfahren nicht überprüft werden kann (ständige Rechtsprechung: RS0118909), zumal der OGH nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz ist (RS0069246 uva).