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ZVers 5, September 2019, Seite 278

Unfallversicherung: Feststellung des Invaliditätsgrades

Art 7.3. AUVB

Die Feststellung des Invaliditätsgrades (Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Funktionsfähigkeit nach medizinischen Gesichtspunkten) stellt eine Tatfrage dar, die im Revisionsverfahren nicht überprüft werden kann (ständige Rechtsprechung: RS0118909), zumal der OGH nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz ist (RS0069246 uva).

Rubrik betreut von: Michael Gruber
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