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Lebensversicherung: Abtretung, Rücktritt, Rückforderungsansprüche
Hat ein Versicherungsnehmer seinem Kreditgeber zur Besicherung eines Kredits sämtliche Rechte und Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag abgetreten, so sind davon auch Rückforderungsansprüche nach einem ex tunc wirkenden Vertragsrücktritt nach § 165a VersVG umfasst.
Zwischen den Parteien bestand ein fondsgebundener Lebensversicherungsvertrag mit einer Laufzeit vom bis und monatlicher Prämie von 300 €. Als Zweck der Versicherung wurde (unstrittig) im Antrag ausdrücklich „Kreditbesicherung“ ausgewiesen. In diesem Antrag wurde der Kläger schriftlich wie folgt auf das Rücktrittsrecht hingewiesen:
„Rücktrittsrecht
Dem Antragsteller wird ein Rücktrittsrecht vom Antrag bzw vom Vertrag eingeräumt. Dieses Rücktrittsrecht erlischt zwei Wochen nach Zugang der Polizze, der Versicherungsbedingungen und der Erfüllung der Mitteilungspflichten nach § 5b VersVG; anderenfalls einen Monat nach Zugang der Polizze. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb des genannten Zeitraumes abgesendet wird.
Der Versicherungsnehmer hat gemäß § 165a VersVG das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Vertrags von diesem zurückzutreten....