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BFGjournal 9, September 2021, Seite 314

Alleinverdienerabsetzbetrag bei kinderlosen Paaren

Entscheidung: RV/7100516/2021, Revision nicht zugelassen.

Normen: Art 7 B-VG; § 33 Abs 4 EStG.

Dass Unterhaltsaufwendungen gegenüber dem Ehepartner steuerlich unbeachtlich bleiben können, entspricht der Rechtsprechung des VfGH (vgl ; , G 290/91). Soweit der Beschwerdeführer ins Treffen führt, dass keine (rechtliche) Dispositionsmöglichkeit des Mannes hinsichtlich eines Arbeitsverhältnisses der Frau gegeben sei, ist er darauf hinzuweisen, dass dies auf beide Ehepartner gleichermaßen zutrifft. Faktisch werden jedoch Dispositionen und Entscheidungen das gemeinsame Zusammenleben betreffend in einer Ehegemeinschaft regelmäßig in Abstimmung getroffen. So legt auch der VfGH im Erkenntnis vom , B 1257/91, dar, dass die Frage, ob zwischen Ehegatten ein Unterhaltsanspruch besteht oder nicht, (anders als beim Kindesunterhalt) von mannigfaltigen Umständen abhängt, die weitgehend der Disposition der Ehepartner unterliegen und insofern als Sache privater Lebensgestaltung oder persönlichen Risikos anzusehen sind. Im Erkenntnis vom , B 145/92, hat der VfGH – darauf Bezug nehmend – betont, dass der Gesetzgeber nicht verhalten ist, die als Folge privater Lebensgestaltung oder persönl...

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