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Optionen auf den Erwerb von Kapitalanteilen
Im gegenständlichen Fall hatte der VwGH zu beurteilen, ob eine dem Revisionswerber von seinem Arbeitgeber eingeräumte Option auf den Erwerb von Unternehmensanteilen unter die Befreiung gem § 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG idF vor MitarbeiterBetStG 2017 fällt. Zwischen den Parteien war strittig, ob der Revisionswerber – wie es der Gesetzestext verlangt – die Kapitalanteile tatsächlich erworben hat oder ihm lediglich der Differenzbetrag zwischen dem Verkehrswert der Kapitalanteile im Ausübungszeitpunkt und dem Ausübungspreis ausbezahlt wurde. Der VwGH hob das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf, weil sich das BFG mit wesentlichem Parteivorbringen (vorgelegten Transaktionsbestätigungen) nicht auseinandergesetzt hatte.
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Ra 2019/13/0050; RV/7105511/2014, Revision nicht zugelassen. | § 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG idF vor MitarbeiterBetStG 2017 |
1. Der Fall
Der Revisionswerber (Rw) erhielt in den Jahren 2003 und 2006 von seinem Arbeitgeber (vor Übernahme durch die A-GmbH) Optionen auf den Erwerb von Kapitalanteilen. Beide Optionen wurden am ausgeübt. Der aus der Ausübung der Optionen resultierende Gewinn wurde von der A-GmbH im Rahmen der Lohnverrechnung als g...