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BFGjournal 9, September 2019, Seite 360

Keine Zurückziehung des Vorlageantrags nach Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht

Lucas Hora

Beschwerden (und sinngemäß Vorlageanträge) können bis zur Bekanntgabe der Entscheidung zurückgenommen werden. Wie ist allerdings zu verfahren, sollte eine Bekanntgabe an den Beschwerdeführer nicht möglich sein?


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RV/7103079/2019, Revision nicht zugelassen
§§ 256, 264 Abs 4 lit d BAO

1. Der Fall

Der in Deutschland ansässige Beschwerdeführer reichte am seine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 ein, die am beim Finanzamt einlangte. Mit Bescheid vom Juni 2016 wurde diese als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit E-Mail im Juli 2016 Beschwerde und führte aus, der Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung sei seiner Ansicht nach fristgerecht eingebracht worden. In Stattgabe der Beschwerde führte das Finanzamt daraufhin im März 2017 die Arbeitnehmerveranlagung – mit der Beschwerdevorentscheidung erstmalig – durch und setzte eine Gutschrift fest. Im November 2017 urgierte der Beschwerdeführer beim Finanzamt die Zustellung der Beschwerdevorentscheidung, und diese wurde dem Beschwerdeführer im Jänner 2018, nach erneutem Zustellversuch, an die angegebene Zustelladresse zugestellt. Mit Schreiben vom Februar 2018 beantragte der ...

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