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BFGjournal 9, September 2019, Seite 347

Barabfindung eines Korrekturbetrags der betrieblichen Pensionskasse

Entscheidung: RV/7102536/2015, Revision nicht zugelassen.

Norm: § 67 Abs 8 lit a EStG.

Die Barabfindung eines abfindungsfähigen Teils eines Korrekturbetrags einer Pensionskassenanwartschaft ist kein Vergleich iSd § 67 Abs 8 lit a EStG, wenn die Auszahlung auf Wunsch des Berechtigten erfolgt.

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