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BFGjournal 3, März 2022, Seite 106

Großes Pendlerpauschale

Entscheidung: RV/7104296/2015.

Norm: § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988.

Ist auf dem weitaus überwiegenden Teil der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel möglich, so ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob die Überwindung des Arbeitsweges unter Zugrundelegung einer optimalen Kombination der Verkehrsmittel auch zugemutet werden kann.

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