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Parkometerabgabe: Auskunftspflicht hinsichtlich Lenker trifft ab Eröffnung des Konkurses den Masseverwalter
Entscheidung: RV/7500040/2022.
Norm: § 2 Wiener Parkometergesetz 2006.
Wie der VwGH mehrfach ausgesprochen hat, ist mit „Zulassungsbesitzer“ iS des Wiener Parkometergesetzes jene Person gemeint, welcher diese Eigenschaft in jenem Zeitpunkt zukam, auf den sich die behördliche Anfrage bezieht. Der Masseverwalter ist ab seiner Einführung für die Erteilung von Lenkerauskünften, die zum Massevermögen gehörige mehrspurige Fahrzeuge betreffen, zuständig.
Das Auskunftsbegehren muss daher in solchen Fällen an den Masseverwalter gerichtet werden, auch wenn sich dieses auf Zeiträume vor Konkurseröffnung (Bestellung bzw Einführung als Masseverwalterin) bezieht (vgl ).