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BFGjournal 6, Juni 2020, Seite 249

Beendigung einer Unternehmensgruppe durch gruppenfremde Abtretung bei Vorhandensein zweier Gruppenmitglieder

Sylvia Auer und Franziska Uedl

Im gegenständlichen Fall hatte sich das BFG mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die unterjährige gruppeninterne Up-stream-Einbringung einer Enkelgesellschaft in deren Großmuttergesellschaft und eine darauf folgende Abtretung der Anteile an der Tochtergesellschaft innerhalb der dreijährigen Mindestbestandsdauer zu einem Untergang der Unternehmensgruppe führen kann. Das BFG verneinte dies in seiner Entscheidung, wogegen Amtsrevision eingelegt wurde.


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RV/4100333/2018, RV/4100341/2018; Revision eingebracht (Amtsrevision)

1. Der Fall

Die Revisionswerberin BF GmbH bildete als Gruppenträgerin gemeinsam mit der T 1 GmbH und der BF2 GmbH (ebenso Revisionswerberin) seit 2016 eine steuerliche Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG. Dabei hielt die BF GmbH 100 % der Anteile an der T 1 GmbH. Diese hielt wiederum 100 % der Anteile an der BF2 GmbH. Es bestand somit eine unmittelbare finanzielle Verbindung gem § 9 Abs 4 TS 1 KStG zwischen der Gruppenträgerin und der T 1 GmbH sowie der T 1 GmbH und der BF2 GmbH. Die Wirtschaftsjahre der Gesellschaften wurden in der Entscheidung nicht angeführt.

Im Jahr 2017, und somit vor Erfüllung der gesetzlichen Mindestdauer gem § 9 Abs 10 KStG von drei Jahren, kam es zu einer unt...

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