Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 2, Februar 2013, Seite 76

Rückzahlung von Pensionsversicherungsbeiträgen i. Z. m. nicht steuerpflichtigen Einkünften

Angela Stöger-Frank

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rückzahlung von Pensionsversicherungsbeiträgen i. Z. m. nicht steuerpflichtigen Einkünften
2008/13/0248; RV/2756-W/08

Die Entscheidung

Laut UFS sind rückerstattete Pensionsversicherungsbeiträge keine steuerpflichtigen Einkünfte, wenn die Pensionsversicherungsbeiträge mit nicht steuerpflichtigen Einkünften im Zusammenhang standen und somit keine Werbungskosten darstellten. Laut VwGH ist im Beschwerdefall nach den auch in der Amtsbeschwerde unbestritten gebliebenen Feststellungen der belangten Behörde wesentlich, dass der Mitbeteiligte die (zur Hälfte) rückerstatteten Sozialversicherungsbeiträge für seine nach § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 begünstigte Auslandstätigkeit im Bereich der Entwicklungshilfe entrichtet hat. Damit waren aber auch die rückbezahlten Sozialversicherungsbeiträge als rückerstattete Werbungskosten (nachträgliche) Einnahmen im Rahmen dieser begünstigten Auslandstätigkeit und demnach gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 von der Einkommensteuer zu befreien. Wenn daher die belangte Behörde die strittigen rückerstatteten Pflichtbeiträge nicht in die „Besteuerungsgrundlage“ einbezogen hat, ist dies im Ergebnis nicht als rechtswidrig zu erkennen (siehe auch Jakom/Lenneis, EStG5 [2012] § 15 Rz. 10, m...

Daten werden geladen...