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Auswärtige Berufsausbildung an einer Golf-HAK
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Auswärtige Berufsausbildung an einer Golf-HAK | |
2010/15/0069; RV/0120-G/09 |
Die Entscheidung
Der VwGH hat die Amtsbeschwerde unter Hinweis auf das Erkenntnis vom , 91/14/0085, zur Schihandelsschule abgewiesen. Durch den Besuch der Golf-HAK erhält der Schüler eine zusätzliche Ausbildung im Bereich des Golfsports. Eine derartige Zusatzausbildung wird an den Schulen im Einzugsbereich des Wohnortes nicht angeboten. Dem Einwand des Finanzamtes, dass eine derartige Golfausbildung (zusätzliche Berufsausbildung) bei einem Golfclub im Einzugsbereich des Wohnortes auch abseits des Besuches einer normalen HAK absolviert werden könnte, erachtete der VwGH als nicht relevant. Abzustellen ist vielmehr auf das konkrete Angebot der besuchten Schule i. Z. m. einer weiteren Berufsausbildung. Für den Besuch von auswärtigen Schulen, in denen besondere Bildungsschwerpunkte gesetzt werden, die nicht auf eine weitere konkrete Berufsausbildung ausgerichtet sind, ist wie bisher auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung in ihren Kernbereichen abzustellen.