Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesamter Übergangsverlust ist zum Einbringungsstichtag abzusetzen – keine Siebentelung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesamter Übergangsverlust ist zum Einbringungsstichtag abzusetzen – keine Siebentelung | |
RV/0147-W/08 |
1. Der Fall
Herr W, selbständiger Versicherungsmakler und Vortragender, betrieb bis diese Tätigkeiten in Form eines Einzelunternehmens.
Rückwirkend auf den wurde der Teilbetrieb des Versicherungsmaklers (positiver Verkehrswert) gemäß Art. III UmgrStG in eine GmbH eingebracht. Im Zuge des Wechsels der Gewinnermittlungsart gemäß § 4 Abs. 10 EStG 1988 von § 4 Abs. 3 EStG 1988 zu § 4 Abs. 1 EStG 1988 erklärte er einen Übergangsverlust von 248.381,67 Euro.
Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004 wurde – entgegen der eingereichten Erklärung des Herrn W – vom Übergangsverlust lediglich ein Siebentel beim Einbringenden abgesetzt.
Aufgrund der Siebentelung des Übergangsverlustes erhob W Berufung und beantragte, den Übergangsverlust zur Gänze mit dem Gewinn des Einzelunternehmens aus 2004 zu verrechnen und den verbleibenden Übergangsverlust gemäß § 21 UmgrStG auf den Rechtsnachfolger (die GmbH) übergehen zu lassen, und begründete dies im Wesentlichen wie folgt:
Es gebe im UmgrStG keine Bestimmung, die eine Verteilung des Verlusts vorsehe.
Gemäß § 4 Abs. 10 Z 1 letzter Satz EStG 1988 seien Übergangsverl...