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Wertverschiebungen bei einem Downstream-Merger
Wertverschiebungen können bei Unterbleiben der Gewähr neuer Anteile eintreten und sind steuerneutral zu Buchwerten auf die bereicherten Konzerngesellschaften zu verschieben (§ 5 Abs. 5 UmgrStG). Es kommt dadurch jedoch nicht zu einer gespaltenen Betrachtung in bisherige Anteile und umgründungsbedingten Wertzuwachs.
Mit dem Buchwert werden auch stille Reserven übertragen. Übersteigt der Teilwert der gesamten Beteiligung den Buchwert der gesamten Beteiligung, hat eine Zuschreibung (§ 6 Z 13 EStG) stattzufinden. Diese ist mit den historischen Anschaffungskosten aus der Summe aller gehaltenen und umgründungsbedingt zugegangenen Beteiligungsteile begrenzt.
Bei der Zuschreibung ist nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 Z 2 KStG zunächst das laufende Siebentel gegenzuverrechnen und erst dann der Verteilungszeitraum durch Vorziehen zu verkürzen (vgl. die Praxishinweise).
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RV/1387-W/06 |
1. Der Fall
Umgründungsfällen pflegt der Ruf vorauszueilen, kompliziert zu sein. Dies wurde im gegenständlichen Fall von der Berufungswerberin dadurch bestätigt, dass die angefochtenen Punkte gar keine Diskussionsgegenstände des vorangegangenen Betriebsprüfungsverfahrens waren. Im Zuge der Nachbearbeitung der Betriebsprüfungsfeststellungen kam man jedoch ...