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AfA für ein Bürogebäude mit Massivkern und eingeschobenen Bürocontainern
Wird ein dreigeschoßiges Bürogebäude in Form eines Massivteils und eines Stahlskelettrahmens errichtet, in den als „unselbständige Bestandteile“ des Gebäudes 30 Modulcontainer eingeschoben werden, deren Nutzungsdauer mit 25 Jahren bemessen ist, ist auch bei einer Containerbauweise für die Nutzungsdauer des Gebäudes jene seiner tragenden Teile maßgeblich.
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RV/0633-K/07; VwGH-Beschwerde unter 2012/15/0230 anhängig | §§ 7 Abs. 1, 16 Abs. 1 erster Satz, 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 |
1. Der Fall
Die Berufungswerber haben die Liegenschaft samt vorhandenen Teilen des Bürogebäudes – einem Stahlskelett, einem Massivteil und sechs Mustercontainern – mit Kaufvertrag vom um 1 Mio. Euro von der GmbH, einer Containerbaufirma, erworben. Im Februar 2008 veräußerten sie die Liegenschaft.
2004 haben die Berufungswerber das bestehende Tragwerksystem statisch verstärkt. In das Stahlskelett haben sie 30 Container als vorgefertigte Modulzellen mit rund 2,5 t und einer Größe von ca. 6 m x 3 m x 3,3 m eingeschoben und das dreigeschoßige Bürogebäude mit einer Büronutzfläche von ca. 1.113 m2 fertiggestellt. Der Eingangsbereich in Form eines runden Glaskastenbaus wurde in Modulbauweise ausgeführt. Die Ber...