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Pendlerpauschale: Routenplaner vs. Tageskilometerzähler
Das Pendlerpauschale ist Gegenstand einer Vielzahl von Verfahren vor den Abgabenbehörden und bereichert regelmäßig auch das UFSjournal. War die (relativ) exakte Ermittlung der Länge des Arbeitsweges in der Vergangenheit (auch zufolge der Rundungsregelung im diesbezüglichen Formular L 34) kaum ein Thema, wird in Zeiten der Routenplaner im Internet von der Finanzverwaltung bei Lohnsteuerprüfungen und Arbeitnehmerveranlagungen zunehmend die vom Arbeitnehmer angegebene Weglänge einer Prüfung unterzogen. In Grenzfällen kann es hier zum Ansatz eines niederen – oder gar keines – Pendlerpauschales kommen, da eine Staffelgrenze nicht überschritten wird. Der Steuerbürger muss dann erstaunt feststellen, dass der Tageskilometerzähler seines Autos andere Werte liefert, als es der tatsächlichen Streckenlänge entspricht. Der UFS hat in mehreren Verfahren der Weglängenberechnung mittels Internetroutenplanern den Vorzug gegeben. Ab 2013 soll ein eigener „amtlicher“ Entfernungsrechner des BMF derartige Streitfragen vermeiden.
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RV/3725-W/09; , RV/2723-W/10; , RV/0190-I/11; , RV/2502-W/12 |
1. Die Fälle
1.1.
Bei einer Lohnsteuerprüfung stellte das Finanzamt fes...